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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma
Günter Steiner Immobilien
09112 Chemnitz
Georg-Landgraf-Str. 9
Tel. / Fax 0371 - 365043 u. a.
(Stand 12.01.2011)

1.)
Die Objekte, die ein Immobilienmakler zum Nachweis anbietet, sind, in
Verbindung mit den daran geknüpften Informationen, sein "Betriebskapital".
Deshalb können weitere Auskünfte zu den auf unserern Internetseiten dargestellten oder
in anderen Medien angebotenen Objekten
nur
bei Abschluß einer schriftlichen Provisionsvereinbarung mit
dem jeweiligen Interessenten erfolgen.
Dies gilt insbesondere für solche Auskünfte, die der Identifikation der Grundstücke, der Verkäufer
oder der Flurstück-Nummern dienen.
Ein Beispiel einer solchen Provisionsvereinbarung, die den jeweiligen Bedingungen angepaßt wird, ist
im folgenden Punkt 2.) aufgeführt.

2.)
Der folgende, in schwarzer Schrift gehaltene Text, ist als sogenanntes
"Kleingedrucktes" jedem Exposé, welches an unsere Kunden ausgehändigt wird,
beigefügt und wird vom Interessenten per Unterschrift bestätigt.
Damit wird uns einerseits vom Interessenten bestätigt, daß ihm das im Exposé näher
beschriebene Objekt mit der Möglichkeit zum Abschluß eines sogenannten Hauptvertrages
(Kauf- oder Miet- oder Pachtvertrag o. ä. bzw. der Erwerb über eine (Zwangs-)Versteigerung)
von uns nachgewiesen wurde und andererseits,
daß er die im Exposé dort genannten Provisionsbedingungen anerkennt und im Falle des
Abschlusses des Hauptvertrages bzw. bei Zuschlagserteilung in einer (Zwangs-)Versteigerung
die entsprechende Provision an uns bezahlt.
Dazu einige Ausführungen:
Als Provisionsgrundlage dient bei Verkaufsobjekten in der Regel der Kaufpreis bzw. bei
(Zwangs-)Versteigerungsobjekten das Zuschlagsgebot. Von diesem
wird ein gewisser Prozentsatz (in der Regel 3,00 % bis 6,00 % + gesetzl. Mwst.; also 3,57 %
bis 7,14 % inkl. 19 % Mwst.) in Anrechnung gebracht.
Es kann auch ein Provisions-Fixum (in EURO inkl. Mwst.) angesetzt werden.
Bei Mietobjekten wird die monatliche Miete (inkl. Miete für Garage, Carport, Garten o. ä.)
ohne Betriebskosten (umgangssprachlich "Kaltmiete") der Provisionsberechnung
zugrunde gelegt.
Die gesetzlich zulässige Provisionhöhe für Privatpersonen bei
Wohnungsvermietungen zum Zwecke der Nutzung als reine Mietwohnung (ohne gewerblichen
Charakter) beträgt max. 2,00 Monatskaltmieten + gesetzl. Mwst. (also 2,38 Monatskaltmieten inkl.
Mwst. bei 19 % Mwst.)
Mit gewerblichen Mietern wird die Provision verhandelt.
Die vom Käufer oder Mieter zu tragende Provisionshöhe ist bei allen auf unserer Homepage
vorgestellten Objekten und in unseren Exposés konkret benannt.
Ist die Provision
mit "0,00" oder
" - " ausgewiesen, bedeutet dies, daß keine zusätzliche Käufer- oder
Mieter-Provision fällig wird; in diesem Fall trägt der Verkäufer bzw. der Vermieter die
Provision allein.
Sollte sich die Mehrwertsteuer ändern, so ändern sich auch automatisch die Angaben, in denen
konkrete Provisions-Sätze mit dem Vermerk "inkl. 19 % Mwst." benannt sind.
An den mit *** gekennzeichneten Stellen im folgenden Text können
entsprechende Variationen vorgenommen werden.
(jetzt folgt der oben unter Pkt. 2. erwähnte Text in schwarzer Schrift)
Alle obigen Angaben wurden vom Eigentümer/Verkäufer oder dessen
Beauftragten gegeben.
Wir übernehmen dafür keine Haftung. Somit ist das Exposé eine Vorabinformation; als
Rechtsgrundlage dient allein der abgeschlossene Miet-/Pachtvertrag bzw. der abgeschlossene
und notariell beurkundete Kaufvertrag bzw. bei (Zwangs-)Versteigerungen die Aussagen des
Rechtspflegers bzw. Versteigerers/Auktionators.
Dieses Angebot ist unverbindlich und freibleibend, löst also keine Reservierung aus,
und ist nur für Sie als Interessent bestimmt. Eine unbefugte Weitergabe unseres
Angebotes oder Teile dieser Information verpflichten den Interessenten uns gegenüber als
Maklerbüro zu Schadensersatz für den uns dadurch entstandenen Provisionsverlust in Höhe
der entgangenen Provision. Sie ergibt sich aus > der unten > oder der im
Makler-Vertrag > oder der in diversen Medien öffentlich gemachten > oder der
telefonisch genannten Maklerprovision.
Alle uns als Maklerbüro gegenüber abgegebenen Erklärungen erfolgen ausdrücklich namens
aller, von der Kauf-/Ersteigerungs-/Mietabsicht direkt betroffenen, volljährigen
Familienmitglieder; insbesonders des Ehe-/Lebenspartners bzw. bei Firmen namens
der Geschäftsleitung. Sollte die im Namen einer Firma abgegebene Erklärung ohne Wissen
oder ohne Vollmacht der Geschäftsleitung erfolgt sein, so haftet der Unterzeichner
persönlich für die uns eventuell entgangene Provision.
Der Interessent bestätigt, daß er heute das oben genannte Objekt von der Firma IMMOBILIEN
Günter Steiner, Georg-Landgraf-Str. 9, 09112 Chemnitz, Tel./Fax 0371 - 36 50 43,
nachgewiesen erhalten hat und es ihm als zum Verkauf/zur Vermietung/zur (Zwangs-)Versteigerung
stehend unbekannt war oder ihm der Verkäufer/Vermieter/Versteigerungstermin u. -ort unbekannt
war oder bei ihm der Kauf-/Miet-/Ersteigerungs-Entschluß durch unsere Beratung als Makler
ausgelöst wurde.
Bei Zustellung dieses Exposés per Post, Fax, e-Mail oder über andere Vertriebswege gilt
die Möglichkeit zum Abschlusses eines Hauptvertrages bzw. der Möglichkeit zur Ersteigerung
als durch uns nachgewiesen, wenn uns vom Interessenten nicht innerhalb von 3 Tagen
schriftlich und unter Angabe der Quelle mitgeteilt wird, daß ihm die Möglichkeit zum
Abschluß eines Hauptvertrages bzw. der Möglichkeit zur Ersteigerung bereits
andererseits nachgewiesen worden ist.
Eine Besichtigung des Objektes oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermines oder/und
die Aufnahme von Kauf-/Mietverhandlungen jeweils über unser Büro oder direkt mit dem
Verkäufer/Vermieter oder dessen Beauftragten oder dem Versteigerer des Objektes nach Erhalt
dieser Nachweis- u. Provisionsbestätigung gilt/gelten als Anerkenntnis des Nachweises und
der Provisionsbedingungen.
Mit diesem Exposé wird der Interessent in die Lage versetzt, sich auch selbständig und
direkt mit dem Eigentümer/Vermieter/Verkäufer/Versteigerer oder dessen Beauftragten in
Verbindung zu setzen und Verhandlungen aufzunehmen. Deshalb verpflichtet sich der
Interessent bei Wahl dieser Möglichkeit, unser Immobilienbüro umgehend vom Endergebnis bzw.
vom Ergebnis der Verhandlungen zu informieren.
Bei Ablehnung unseres Angebotes entstehen dem Interessenten keine Kosten; es sei denn, daß
eine Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung ausdrücklich und schriftlich mit unserem
Maklerbüro vereinbart wurde.
| Maklerprovision: |
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Für den Nachweis des Objektes und/oder des Vermieters/Verkäufers
bzw. dessen Bevollmächtigten und/oder der Möglichkeit eines Vertragsabschlusses oder der
Möglichkeit der Ersteigerung
beträgt die Maklercourtage *** % plus Mwst.
der zwischen Vermieter und Mieter ausgehandelten und im Miet-/Pachtvertrag fixierten Miete/Pacht bzw. *** % plus Mwst. des
zwischen Verkäufer und Käufer ausgehandelten und im notariell beglaubigten
Kaufvertrag fixierten Kaufpreises bzw. Zuschlagsgebotes = *** % inkl. Mwst. ;
zu zahlen vom Mieter/Vermieter*** bzw. Käufer/Verkäufer/Ersteigerer***.
Die Provision ist vom Makler verdient am Tag der Unterzeichnung des
Miet-/Pachtvertrages bzw. notariell beglaubigten Kaufvertrages bzw. Erhalt des Zuschlages;
zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung.
Der Makler ist berechtigt/nicht berechtigt***, auch für die andere Vertragspartei
provisions- pflichtig tätig zu werden.
Werden weitere/andere Objekte vom Eigentümer oder über dessen Beauftragten
gemietet/gepachtet bzw. gekauft, so ist durch uns als Maklerbüro entsprechend weitere
Provision nach oben genannter Maßgabe verdient.
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Anlagen: 1 Flurkarte, 1 Stadtplanausschnitt, 1 Grundriß, .... Foto(s)
.............................
............................................................................
- Datum
-
- Nachweis- und Provisionsbestätigung -
Anschrift des Interessenten:

3.)
Die Provision ist vom Makler nur dann verdient, wenn es tatsächlich zum Abschluß eines Miet-, Pacht-
oder eines notariell beurkundeten Kauf-Vertrages gekommen ist bzw. wenn der Interessent in einer
(Zwangs-)Versteigerung für das von uns nachgewiesene Objekt den Zuschlag erhalten hat.
Insofern entstehen bei Ablehnung unserer Angebote dem Interessenten keine Kosten; es sei denn, daß
dies vorab ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist.

4.)
Wird vom Käufer eines Grundstückes über unser Büro ein Neubau-Hausvertrag
abgeschlossen, so können dem Grundstücks-Käufer bis 50 % der Käuferprovision
aus dem Grundstücks-Kaufvertrag erlassen werden.
Dieses Angebot gilt bis max. 4 Wochen nach Abschluß des Grundstücks-Kaufvertrages
und nur, wenn der abgeschlossene Hausbau-Vertrag nicht wieder gekündigt wird.

5.)
Die unter Pkt. 3.) aufgeführten (wichtigsten) Hauptverträge schließen andere Verträge (z. B. Auftrag
zur Herbeiführung einer Reservierung, Auftrag zur Beschaffung des notwendigen Kreditvolumens etc.)
nicht aus; sind aber auch nicht automatisch deren Bestandteil.
Solche speziellen Verträge werden gesondert vereinbart.

6.)
Die uns durch unsere Tätigkeit bekanntgewordenen persönlichen Daten unserer Kunden werden auf
jeden Fall nur für unsere Tätigkeit verwendet und nicht an Unbefugte weitergegeben.
Befugte in diesem Sinne sind z. B. Notare, Anwälte, Vermieter oder deren beauftragte
Hausverwalter, um die entsprechenden Kauf- bzw. Mietverträge auszufertigen.

7.)
Die von uns gemachten Angaben zu den Kauf- und Mietobjekten beinhaltet weder eine Zustimmung
zum Betreten und Befahren der Objekte noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren der
Objekte sicher möglich ist.
Die Verkehrssicherungspflicht für die von uns angebotenen Objekt liegt beim jeweiligen Eigentümer.
Wir haften nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.

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